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   LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91   

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https://dejure.org/1992,15595
LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91 (https://dejure.org/1992,15595)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.1992 - L 4 Vs 3/91 (https://dejure.org/1992,15595)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - L 4 Vs 3/91 (https://dejure.org/1992,15595)
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  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung von Behinderungen - Zulässigkeit der Klage - Rechtsschutzbedürfnis

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Einige (instanzgerichtliche) Entscheidungen haben ein besonderes Interesse für den Fall verneint, dass der Antragsteller aufgrund der vor die Antragstellung zurückreichenden schwerbehindertenrechtlichen Feststellung Steuervergünstigungen wahrnehmen (LSG für das Saarland Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - SG Dortmund Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03 - aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.5.1992 - L 4 Vs 3/91 -) oder rückwirkend Kindergeld beanspruchen wollte (SG Dresden Gerichtsbescheid vom 9.12.2004 - S 7 SB 340/02 -) .
  • LSG Hessen, 22.10.2008 - L 4 SB 33/07

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung der gesundheitlichen

    Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist hingegen von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2001, Az.: L 5 SB 1220/98, zit. nach juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992; Az.: L 4 Vs 3/91, Leitsatz, zit. nach juris).
  • LSG Hessen, 29.03.2001 - L 5 SB 1220/98
    Zu berücksichtigen ist nach Auffassung des Senats dabei, dass die von der Versorgungsverwaltung vorzunehmenden Statusentscheidungen nach § 4 SchwbG ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mit Wirkung für die Zukunft zu treffen sind; sie können sich nur in der Zukunft auf die Gestaltung verschiedener Rechtsverhältnisse auswirken (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 a. a. O. ...) Bei Klagen auf "rückwirkende" Feststellung von Nachteilsausgleichen ist daher von einem Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses auszugehen, sofern nicht belegt ist, dass die (rückwirkende) Feststellung aus steuerlichen oder anderen Gründen sinnvoll ist (vgl. dazu Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Mai 1992 L 4 Vs 3/91 ...).
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